"Und was wird das alles kosten?" Dies ist eine berechtigte Frage, die sich im Zuge einer Ehescheidung regelmäßig stellt. Nach unserer Erfahrung ist es nicht nur ratsam, sondern erforderlich, dies frühzeitig und offen anzusprechen. Dabei zeigt sich, dass die Angst vor der Schlussrechnung meist unbegründet ist und eine gute Beratung nicht teuer sein muss.

Die transparenten Regelungen der anwaltlichen Vergütung finden sich dabei im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich gem. § 34 RVG auf maximal EUR 190,- zzgl. USt. 

Im Ehescheidungsverfahren berechnen sich die Kosten nach den vom Gericht festgesetzten Gegenstandswerten. Gerne erstellen wir Ihnen im Vorfeld eine vorläufige Kostennote, damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Sofern Sie dies wünschen schließen wir auch gerne eine individuelle Honorarvereinbarungen ab. Für Nichterwerbstätige und Geringverdiener ist die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe zudem eine interessante Option, über die wir Sie gerne beraten.